Mietrecht

Das Mietrecht zählt zu den komplexesten und ständigen Neuerungen unterliegenden Rechtsgebieten, wobei nahezu jeder im Laufe seines Lebens entweder auf Mieter- oder Vermieterseite mit dieser Rechtsmaterie in Berührung kommt.

Einige “Klauselentscheidungen” des BGH zum Wohnraummietrecht haben mietvertragliche Vereinbarungen für rechtswidrig erklärt. Es empfiehlt sich, bei der Erstellung von Mietverträgen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Mietrecht ist einem ständigen Wandel unterlegen. Mietverträge und alte Vertragsmuster, die noch vor wenigen Jahren hieb und stichfest waren, könnten mittlerweile rechtswidrig geworden sein.

Im gewerblichen Mietrecht stehen andere Interessen als im Wohnraummietrecht im Vordergrund. Für Vermieter wie für Mieter haben Inhalte und ihre Wirksamkeit eine große wirtschaftliche Bedeutung. Mietverträge über Produktionsstätten, Geschäftslokale und Büros werden zumeist auf lange Jahre geschlossen.

Dies gibt den Mieterparteien Investitionssicherheit und die Möglichkeit, einen Kundenstamm aufzubauen. Für Vermieter bedeutet die lange Laufzeit Sicherheit auf der Einnahmeseite und eine zuverlässige Finanzplanung in Bezug auf Renovierungs- und Umbaumaßnahmen.

Umso wichtiger ist es, dass die Verträge die Interessen der Parteien ausreichend sichern und so auch der belastenden Problematik einer vorzeitigen Vertragsbeendigung oder -anpassung vorbeugen.